Zoll und Arbeitsagentur sind sich sicher: Beim Einsatz von Leiharbeitern der Firma Trenkwalder für den Online-Händler Amazon ist das geltende Recht verletzt worden. Das ergab eine Sonderprüfung nach Ausstrahlung einer ARD-Reportage. Auch im Bundestag hagelte es Kritik an den Bedingungen bei Amazon.
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